Was bedeutet Reisewarnung?

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 „In vielen Ländern gibt es nach wie vor Einreise- und Ausgangsbeschränkungen. Der internationale Flugverkehr liegt am Boden. Wir müssen davon ausgehen, dass es noch Wochen dauern wird, bis sich die Dinge bei uns wie auch in anderen Ländern normalisieren“, erklärte Außenminister Heiko Maas bei der Ausgabe der Warnung zur Begründung. Was aber bedeutet die Verlängerung nun für Reisende? Können sie kostenlos den Urlaub stornieren? Und was ist mit dem Sommerurlaub?

Eine Reisewarnung ist natürlich kein Reiseverbot. Aber sie sagt viel aus über eine Krisenlage. Wer trotz Warnung reisen will, muss klären, ob an den gewünschten Zielort zum gewünschten Zeitpunkt überhaupt Flug- oder Zugverbindungen bestehen und ob die Grenzen des Ziellandes geöffnet sind. Und jeder muss ganz persönlich abwägen, ob er bereit ist, die Risiken einer solchen Reise auf sich zu nehmen. Ob er beispielsweise im Fall einer Infektion im Zielland in einem dortigen Krankenhaus liegen will und kann – vielleicht ohne baldige Chance auf Rücktransport ins Heimatland.

Das Auswärtige Amt warnt, weil weiterhin mit drastischen Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr, weltweiten Einreisebeschränkungen, Quarantäne-Maßnahmen und der Einschränkung des öffentlichen Lebens in vielen Ländern zu rechnen ist. Das Risiko, dass Touristen ihre Rückreise aufgrund der zunehmenden Einschränkungen nicht mehr antreten können, ist in vielen Destinationen hoch. Und wer im Ausland festsitzt, sollte sich nicht auf eine neue Rückhol-Aktion der Bundesregierung oder des Reiseveranstalters verlassen.

Aufgrund einer Reisewarnung können Auslandsurlaube leichter kostenfrei storniert werden. Dies gilt vor allem, wenn am Reiseziel  „unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände“ auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Zielort erheblich beeinträchtigen oder unmöglich machen. Dazu gehören in der Corona-Krise zum Beispiel Ausgangssperren, geschlossene Kultureinrichtungen und das Einreiseverbot vieler Länder.

Die Reisewarnung ist für Reiseveranstalter zumindest ein starkes Indiz hierfür, sodass die Reise kostenlos storniert werden kann. Aber, so heißt es auch auf der Website des Auswärtigen Amtes: „Unmittelbare Rechtsfolgen hat auch eine Reisewarnung nicht. Entscheidend für die Möglichkeit eines kostenlosen Reiserücktritts sind nicht Reisewarnungen, sondern die rechtliche Frage, ob außergewöhnliche, unvermeidbare Umstände vorliegen (§ 651 BGB).“ Dies sei in jedem Einzelfall zu prüfen.

Wie es exakt weitergeht, ist offen. Aber: „Jeder kann seinen Beitrag leisten, dass wir COVID19 erfolgreich bekämpfen und nach dem 14. Juni möglichst keine Reisewarnung mehr brauchen. Das kann aber niemand versprechen. Wir müssen uns anschauen, wie die Entwicklungen in den nächsten Wochen sein werden.“, so Außenminister Heiko Maas.

Gutscheine nur freiwillig

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Wer bereits einen Gutschein für eine in der Corona-Krise geplatzte Pauschalreise akzeptiert hat, soll diesen nach dem Willen der Bundesregierung zurückgeben können. Das geht aus einem am Mittwoch vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf hervor, mit dem sich nun der Bundestag befassen wird.

Bereits in der vergangenen Woche hatte das Kabinett Eckpunkte der neuen Regelungen beschlossen, die das Justizministerium mittlerweile im Detail ausbuchstabiert hat. Demnach sollen Pauschalreisende ihr Geld zurückverlangen können, wenn der Urlaub wegen der Coronavirus-Pandemie ausfällt. Eine ursprünglich geplante Gutscheinpflicht, die helfen sollte, Insolvenzen zu vermeiden, soll es nicht geben. Sie scheiterte am Widerstand der Brüsseler EU-Kommission. Verbraucher können aber freiwillig einen Gutschein wählen, dessen Wert auch dann staatlich abgesichert ist, wenn Anbieter Pleite gehen.

Bei vor dem 8. März 2020 gebuchten Pauschalreisen, die wegen der Corona-Pandemie nicht stattfanden, sollen Reiseveranstalter Kunden statt der Erstattung Gutscheine für spätere Reisen anbieten können. Diese sollen bis höchstens Ende kommenden Jahres gültig bleiben. Insgesamt seien nach Schätzungen der Reisewirtschaft von Ende April für alle Reisen, die vor dem 8. März gebucht wurden und bis Ende 2020 stattfinden sollten, Vorauszahlungen in Höhe von rund 6 Milliarden Euro geleistet worden, heißt es in dem Entwurf.

«Bei den freiwilligen Gutscheinen drückt die Bundesregierung jetzt plötzlich aufs Tempo», erklärte der Präsident des Deutschen Reiseverbandes, Jörg Fiebig. «Das täuscht darüber hinweg, dass die eigentlichen Probleme nicht angepackt werden.» Die Branche sei existenziell bedroht durch Liquiditätsengpässe, wofür es bislang keine Lösung gebe. «Nur die Kombination aus freiwilligen Gutscheinen und Kreditfonds kann die Liquidität der Unternehmen sichern.» Reisebüros und -veranstalter bräuchten ein Zuschussprogramm, um Verluste wenigstens teilweise zu kompensieren – andernfalls seien Inoslvenzen und der Verlust von Arbeitsplätzen zu erwarten. «Es stehen mehr als 100 000 Existenzen auf dem Spiel.»

Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) hatte in der vergangenen Woche angekündigt, die Bundesregierung strebe eine «zügige Lösung» an, die der Branche die Nutzung der bestehenden Hilfsprogramme ermöglichen solle.

Quelle: dpa

„Ein sicheres Land“

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„Dass die Türkei zu den beliebtesten Reisezielen der deutschen Urlauber zählt, hat uns stets gefreut. Im vergangenen Jahr befanden sich die Deutschen mit fünf Millionen Besuchern an zweiter Stelle der ausländischen Gäste. Dieses Jahr erleben wir schwierige Zeiten. Wir möchten jedoch mit den Maßnahmen, die wir treffen, unsere deutschen Freunde wieder in unserem Land begrüßen. Uns ist bewusst, dass in diesen Zeiten für einen sicheren und unbeschwerten Urlaub alle Bedingungen stimmen müssen. Deshalb strengen wir uns umso mehr an; wir tun mehr, als erforderlich wäre.

Zunächst möchte ich anmerken, dass das Virus COVID-19, das am 11. März zu einer globalen Pandemie erklärt wurde, mittlerweile sowohl in der Türkei als auch in Deutschland unter Kontrolle gebracht worden ist. Das türkische Gesundheitssystem hat sich in dieser schweren Krise behauptet. Die Kapazitäten unserer Krankenhäuser haben mit ihren Intensivbetten und Behandlungsprotokollen die Prüfung erfolgreich bestanden.
Die Türkei wird ab Juni den internationalen Flugverkehr und Tourismus schrittweise wieder öffnen und damit beginnen,Touristen zu empfangen.

Daher möchte ich unseren deutschen Freunden, die ihren Sommerurlaub im Ausland verbringen wollen, sagen, dass sie sicher und unbesorgt in die Türkei reisen können und dass wir sie gerne in Antalya, Bodrum und in Marmaris begrüßen würden.

Für unsere Hotels, Feriendörfer und unseren gesamten Dienstleistungssektor treffen wir die notwendigen Maßnahmen, damit diese unsere deutschen Freunde ab Juni begrüßen können. Der TÜV und ROYALCERT schließen das Zertifizierungsverfahren für sämtliche Hotelanlagen, Reisebusse sowie für die Reisenden und das Dienstleistungspersonal gegen COVID-19 ab. Darüber hinaus werden für unsere Flughäfen und Flüge sämtliche Gesundheitsprotokolle entwickelt, die einzuhalten sind. Die von uns getroffenen Maßnahmen machen die Türkei auch im Tourismus zu einem „sicheren Land“.

Zudem hat unser Minister für Kultur und Tourismus, Mehmet Ersoy, in einem Brief an seinen deutschen Amtskollegen unsere Gesundheits- und Hygienevorgaben entsprechenden Maßnahmen ausführlich erläutert. Er hat ihm mitgeteilt, dass wir ab Juni den gegenseitigen Flugverkehr mit Deutschland wieder aufnehmen möchten. Selbstverständlich werden die deutschen Touristenströme ausschließlich mit Charterflügen in unser Land anreisen.

Am 19. Mai hatte ich ein äußerst konstruktives Gespräch mit meinem deutschen Amtskollegen Heiko Maas. Dabei haben wir die Wiederaufnahme des Tourismus zwischen unseren Ländern in allen Einzelheiten erörtert.

Die Vorbereitungen zur Eröffnung der Sommersaison laufen, gemeinsam mit unseren Partnern, auch mit der Bundesregierung und den Reiseveranstaltern auf Hochtouren. In der Sommersaison 2020 sind wir bereit, für unsere deutschen Gäste größtmögliche Sicherheit, Gesundheit und Erholung zu bieten. Unsere deutschen Freunde, die die Natur, Kultur, Küche und Kunst unseres Landes lieben, erwarten wir wieder in der Türkei, damit sie diese Schönheiten ausgiebig genießen können.

Freuen Sie sich auf die Türkei und ihren unbeschwerten, entspannenden Urlaub“.

Mevlüt Çavuşoğlu
Außenminister der Republik Türkei

Baden mit 4 Meter Abstand?

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Wer ins Schwimmbad, an den Badesee oder ans Meer geht, sollte auch außerhalb des Wassers Vorsicht walten lassen. Denn der Alptraum von Virologen sind dicht nebeneinander liegende Handtücher mit sich sonnenden Menschen darauf. Entsprechend scharf sind die behördlich verordneten Vorsichtsmaßnahmen für die Wiedereröffnung und Benutzung von bewirtschafteten Stränden.

Noch ist unklar, welche Vorschriften die Türkei erlassen wird. Man weiß auch noch nicht, was die EU von Ländern außerhalb der Europäischen Gemeinschaft fordern wird, bevor die Reisewarnungen dorthin aufgehoben werden.

Innerhalb der EU aber geht es bereits voran, und einen Vorgeschmack, was da alles so kommen kann, gibt zum Beispiel Griechenland. Dort wurden bei Temperaturen bis zu 40 Grad Celsius alle 515 organisierten Badeanstalten des Landes unter strengen Auflagen wieder geöffnet. Erlaubt sind dort nur 40 Menschen pro 1000 Quadratmeter. Der Abstand zwischen den Sonnenschirmen muss außerdem mindestens vier Meter betragen, und unter den Schirmen dürfen höchstens zwei Liegen stehen. Die Strandbars dürfen auch nur verpacktes Essen verkaufen und keinen Alkohol ausschenken.

Bei Verstößen drohen den Betreibern der Badeanstalten die Schließung ihres Unternehmens für 30 Tage und Geldstrafen bis zu 20.000 Euro. Bislang war das Baden im Meer in Griechenland wegen der Corona-Epidemie nur an nicht organisierten Küstenabschnitten erlaubt.

Total verwirrend ist der Blick in den Regelkatalog für Strände in Italien. Jeder Sonnenschirm soll einen Platz von zehn Quadratmetern um sich herum haben. Sonnenliegen ohne Schirm müssen 1,5 Meter voneinander entfernt stehen und nach jedem Besitzerwechsel desinfiziert werden. «Covid-Manager» sollen außerdem in Strandbädern für Distanz und Hygiene sorgen. Verbindlich ist eine Vorab-Reservierung von Sonnenliegen, Umkleidekabinen dürfen nur mit Familienangehörigen und nicht mit Freunden geteilt werden. Am Eingang von Strandbädern kann auch die Temperatur mit einem Thermoscanner gemessen werden.

Aus der Region Ligurien kam sogar die Idee, Badende mit elektronischen Armbändern auszustatten, die vibrieren, wenn man sich dem Nachbarn zu sehr nähert.

Teurer werden könnten Liegen und Schirme auch. Es ist daran gedacht, eine kostenpflichtige Vor-Reservierung zur Pflicht zu machen. Es dürften zudem viele Vermieter die Preise für ihre Liegen erhöhen, weil sie ja viel weniger Gäste auf ihren Strandabschnitten unterbringen können und trotzdem auf ihre Kosten kommen möchten.

Ist baden im Meer oder in Seen mit einem Corona-Risiko verbunden? Das Umweltbundesamt sagt da klar Nein. Das Baden und Schwimmen selbst ist laut Umweltbundesamt  in größeren Naturgewässern wie Badeseen oder in Meeren unbedenklich. Die Gefahr einer Ansteckung sei wegen der Verdünnung im Wasser äußerst gering: „Steigende Wassertemperaturen und erhöhte Sonneneinstrahlung im Sommer werden zu einer noch stärkeren Inaktivierung möglicherweise in das Wasser eingetragener Viren führen“, heißt es auch bei der Weltgesundheitsorganisation WHO..

Kann man sich beim Baden in Schwimmbädern in der Halle oder draußen mit Corona anstecken? Schwimmen an sich ist unproblematisch. Auch hier gilt es natürlich, die Abstandsregeln zu beachten. Wenig Grund zur Sorge gibt es, wenn es in aufbereitetes und mit Chlor desinfiziertes Badewasser in Hallen- und Freibädern geht. Das Virus wird dadurch nach Angaben von Virologen „zuverlässig inaktiviert“.

Wer Bäder mit biologischer Aufbereitung wie Schwimm- und Badeteiche besucht, sollte aber genauer hinschauen. Sie enthalten laut Umweltbundesamt „kein Desinfektionsmittel, daher geht von derartigen Bädern ein gewisses Infektionsrisiko aus, auf welches der Badegast generell vor Ort hingewiesen werden sollte“.

 

Fliegen ohne Ansteckung

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Wenn demnächst wieder geflogen werden darf, wird „Abstand halten“ auch ein zentrales Gebot beim Fliegen sein. Dass die Airlines  in ihren Maschinen prinzipiell die mittleren Sitze freilassen und so einen wirklich großen Abstand zum jeweiligen Nachbarn herstellen werden, ist allerdings höchst unwahrscheinlich. Denn viele Airlines, die in den letzten Wochen massive Verluste erlitten haben, möchten aus Kostengründen am liebsten mit vollen Maschinen fliegen und nicht jeden dritten potentiellen Passagier verlieren.

Der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Luftverkehrswirtschaft, Matthias von Randow, erklärte der Deutschen Presse-Agentur, die Nachfrage nach Flügen werde nur schrittweise wieder zunehmen. Deshalb müsse auch die pauschale Reisewarnung für Nicht-EU-Staaten aufgehoben werden.

Die Flugzeugbauer widersprechen auch Vermutungen, dass es in Flugzeugen ein hohes Ansteckungsrisiko gebe. Sie verweisen auf Schwebstofffilter (Hepa-Filter) in den Klimaanlagen. «Sie filtern 99,97 Prozent der Aerosole raus und sie sind in allen Flugzeugen Standard», sagte Volker Thum, der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie. «Viren sind nichts Neues und das Coronavirus ist so groß wie andere auch.»

Alle zwei bis drei Minuten wird die Kabinenluft nach Herstellerangaben ausgetauscht. Dabei wird gefilterte Luft mit Frischluft gemischt. «Sie wird oben eingeblasen und unten abgesaugt. Der vertikale Luftstrom ist wie eine Schutzwand.» Dennoch hätten die Passagiere Verantwortung, müssten die Maskenpflicht einhalten und die Luftdüsen geöffnet lassen. «Das Wichtigste ist Disziplin und Problembewusstsein», sagte Thum.

Die Fluggesellschaften lehnen es ab, für einen größeren Abstand unter den Fluggästen einzelne Plätze nicht zu vermarkten, etwa den Mittelsitz einer Dreierreihe. Auch Trennvorhänge oder Plexiglasscheiben soll es nicht geben. «Das Zusammenwirken von Luftaustausch, Hepa-Filtern und Maskenpflicht sind das A und O», sagte von Randow. Damit werde das Flugzeug zum Verkehrsmittel mit dem geringsten Infektionsrisiko. Gänzlich ausgeschlossen ist eine Infektion jedoch nicht.

Die Europäische Luftsicherheitsagentur (EASA) empfiehlt zwar, den Mindestabstand von eineinhalb Metern einzuhalten. Sei dies aber wegen der Passagierzahl nicht möglich, müssten andere Schutzvorgaben jederzeit eingehalten werden: Masken, strikte Handhygiene sowie Husten- und Niesen in die Armbeuge – auch beim Tragen einer Maske.

Die einzelnen Fluggesellschaften haben spezielle Konzepte zum Schutz ihrer Passagiere entwickelt. Hier die Infos von SunExpress, von Corendon, von Eurowings sowie TurkishAirlines.

Nicht überall, aber immer wieder wird es an deutschen und türkischen Flughäfen Temperaturmessungen bei Passagieren geben und in Verdachtsfällen Corona-Schnelltests. Zudem müssen Fluggäste künftig deutlich früher am Flughafen sein müssen. Am Check-in wird eine gestaffelte Abfertigung eingeführt, um Warteschlangen zu verhindern. Auch das Einsteigen soll entsprechend angepasst werden. Fahrten zum Flugzeug in engen Bussen soll es vielerorts nicht mehr geben.

Am Flughafen Antalya wurden bereits wieder Urlauber aus Deutschland empfangen. Dort sind seit langem bei Passkontrolle und Check-in Markierungen angebracht, die den Passagieren zeigen, welchen Abstand sie beim Schlangestehen einzuhalten haben. Auch Temperaturmessungen werden vorgenommen.

Was wird aus meiner Reise?

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Bekomme ich für einen abgesagten Pauschalurlaub das Geld zurück?

Nach geltendem Recht steht Pauschalurlaubern die Erstattung des Reisepreises binnen 14 Tagen zu, wenn der Veranstalter die Reise storniert hat. Die Reiseveranstalter pochen jedoch darauf, stattdessen Gutscheine ausgeben zu dürfen, um liquide zu bleiben. Das Argument: Andernfalls drohen massenhaft Insolvenzen.

Die Bundesregierung will die Gutschein-Lösung, die Entscheidung liegt aber in Brüssel. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen stellte klar: Europaweit hätten die Menschen rein rechtlich die Wahl, ob sie das Geld oder einen Gutschein wollten.

Was bieten die Reiseveranstalter?

Veranstalter bieten auch weiterhin Erstattungen für Reisen an, die wegen Corona geplatzt sind. Alltours etwa hat angekündigt, Kunden mit gebuchten Reisen bis Ende April das angezahlte Geld zurückzuüberweisen. Auch Schauinsland Reisen zahlt nach eigenen Angaben Kundengelder für stornierte Reisen zurück.

Einige Veranstalter werben dagegen vor allem mit Rabatten für eine Verschiebung von geplatzten Urlaubsreisen. Tui bietet Kunden abgesagter Reisen bis zu 150 Euro «Reiseguthaben» extra, wenn diese sich für eine Gutschrift entscheiden. Zudem gibt es bei Buchungen neuer Reisen bis Ende Juni 100 Euro pro Person obendrauf.

DER Touristik «belohnt» Kunden nach eigenen Angaben für die Gutschein-Wahl mit einem Bonus von 50 Euro. Angesichts der offenen politischen Diskussion um die Einführung von Gutscheinen lasse man den Kunden die freie Wahl, teilte der Veranstalter mit.

FTI aus München legt 200 Euro für Extra-Leistungen am Reiseziel drauf, wenn Kunden ihre stornierten Urlaube auf einen späteren Zeitpunkt umbuchen. Aida Cruises bietet einen Bonus von 10 Prozent für Gäste, die einen Gutschein akzeptieren.

Einlösbar sind diese Gutscheine bis Ende 2021. Wer diese bis dahin nicht nutzt, bekommt sein Geld zurückerstattet.

Für und Wider Gutschein

Der Deutsche Reiseverband (DRV) argumentiert so: Werden Veranstalter durch massenhafte Rückzahlungen in die Insolvenz getrieben, stünden auch die Kunden auf der Verliererseite. In der Tat hat die Pleite von Thomas Cook gezeigt, dass die Insolvenzversicherung bei großen Summen nicht reicht – und im Zweifel der Bund einspringen muss. Viele Urlauber warten hier immer noch auf ihr Geld.

Verbraucherschützer sehen das Gutschein-Modell jedoch kritisch und plädieren dafür, dass Verbraucher die Wahl haben sollten. Denn wer einen Gutschein wählt, trägt ein gewisses Risiko. Schließlich kann keiner sagen, ob es den Veranstalter dann noch gibt, zudem können auch Hotels, Airlines und andere Leistungsträger des Pauschalpakets in Schwierigkeiten geraten.

Soll ich meine Reise später im Jahr lieber stornieren?

Hier müssen Verbraucher abwägen. Wer jetzt eine Reise von sich aus storniert, könnte auf Stornogebühren sitzen bleiben. Denn womöglich wird die gebuchte Reise etwa im Sommer doch möglich sein. Wer weiterhin verreisen will, falls das möglich ist, erfährt dann aber im Zweifel erst kurzfristig, ob die Reise tatsächlich stattfindet.

Wer seine Reise wegen der Pandemie dagegen gar nicht mehr antreten möchte, aber nun einfach abwartet, ohne zu stornieren, der läuft Gefahr, dass sich die Stornoentgelte für ihn erhöhen. Das gilt, falls zum Reisezeitpunkt dann eben doch keine unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände mehr vorliegen. Nur diese berechtigen zum kostenlosen Rücktritt vom Reisevertrag.

Wie sieht es mit abgesagten Flügen aus?

Wegen der Corona-Pandemie mussten die Airlines unzählige Flüge absagen. Auch hier steht Kunden eigentlich die Erstattung des Ticketpreises zu. Die Bundesregierung pocht nun bei der EU-Kommission darauf, dass auch für Flugtickets Gutscheine ohne Zustimmung des Kunden möglich werden – statt der Rückzahlung des Geldes.

Bei so mancher Airline werden Verbraucher offenbar allerdings auf eine Geduldsprobe gestellt. Auszahlungen verzögern sich oder werden von den Fluggesellschaften schlicht verweigert, wie Mitarbeiter von Reisebüros auf Tourismus-Portalen berichten.

Meist ist es für Fluggäste ratsam, nicht selbst zu stornieren und bei einer Annullierung durch die Fluggesellschaft auf eine Rückzahlung des Geldes zu pochen – falls dies gewünscht ist.

Was bieten die Fluggesellschaften?

Die Airlines wollen ihre Kunden zum Umbuchen bewegen und bieten daher außergewöhnlich kulante Umbuchungsmöglichkeiten. Häufig lassen sich Flüge ohne Mehrkosten flexibel in die Zukunft verschieben. Teilweise lässt sich sogar das Reiseziel ändern. Allerdings gilt auch hier: Wann welche Reisen wieder möglich werden, ist offen.

Kann ich jetzt schon einen neuen Urlaub buchen?

Das ist natürlich möglich, aber mit großen Unsicherheiten behaftet. Noch ist ja nicht klar, wann welche Länder wieder bereist werden können. Der allgemeine Rat: «Abwarten und nichts Neues buchen, weil nicht absehbar ist, wann man wieder ohne Angst reisen kann.»

Auch EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen riet dazu, mit der Buchung des Sommerurlaubs noch zu warten. «Für Juli und August kann derzeit niemand verlässliche Vorhersagen machen», sagte sie.

Unterkünfte lassen sich auf vielen Portalen im Internet mit kulanten Storno-Optionen buchen. So ist es oft möglich, den Aufenthalt noch bis einen Tag vor Anreise kostenlos zu stornieren – dafür zahlt man etwas mehr. Wer plant, mit dem eigenen Auto anzureisen, geht in diesem Fall praktisch kein finanzielles Risiko ein.

Das gilt für Individualreisen

Für Urlauber, die kein Reisepaket, sondern lediglich zum Beispiel ein Flugticket gebucht haben, gilt das Pauschalreiserecht nicht. Die Reisewarnung ist allerdings wiederum ein starkes Indiz dafür, dass ein Flug gar nicht stattfinden kann. Es gibt das Recht zur fristlosen Kündigung des Beförderungsvertrags, wenn dieser nicht erfüllt werden kann.

Wer Anfang Juni zum Beispiel nach Istanbul fliegen wollte, sollte jetzt abwarten, bis die Airline den Flug von sich aus storniert. Dann muss die Fluggesellschaft das Geld zurückzahlen, wobei viele Airlines derzeit Rückzahlungen verzögerten.

Wer ein Hotel im Ausland gebucht hat, sollte zunächst prüfen, ob er die Unterkunft noch kostenlos stornieren kann. Falls das nicht der Fall ist, gilt zunächst einmal: am besten den Anbieter oder Hotelier kontaktieren und um eine kostenlos Stornierung bitten. Hier gilt in den meisten Fällen allerdings das jeweilige Recht des Urlaubslandes.

Wie sieht es mit Ferienwohnungen und Ferienhäusern aus?

Wer eine Ferienunterkunft bucht, schließt einen Beherbergungsvertrag ab, der ohne besondere Gründe nicht einfach gekündigt werden kann. Anders sieht es aus, wenn die touristische Vermietung wie derzeit behördlich komplett untersagt ist oder die Gefährdungslage durch Corona vom RKI als hoch eingestuft wird.

«In diesem Fall kann der Gast aus unserer Sicht kostenfrei stornieren», teilt der Deutsche Ferienhausverband mit. Das gilt aber immer nur für die Zeit der behördlichen Einschränkungen. «Wenn ein Gast eine Buchung für einen späteren Reisezeitpunkt stornieren möchte, für den noch keine Beschränkung vorliegt, kann er zu den regulären Stornobedingungen zurücktreten.» Sprich: Es fallen die in den AGB ausgewiesenen Stornogebühren an.

Die Verschiebung eines Aufenthalt sei eine Kulanzentscheidung des Gastgebers, so der Verband. «Aufgrund der Ausnahmesituation zeigen sich viele Gastgeber kulant und bieten an, auf einen späteren Zeitpunkt kostenlos umzubuchen.»

Hilft mir die Reiserücktrittsversicherung?

Eine Reiserücktrittskostenversicherung sichert Verbraucher gegen Stornokosten ab. Sie tritt aber generell nicht ein, wenn es Krisen im Reiseland gibt – also etwa bei Ausnahmezustand oder «Lockdown».

Die Versicherung greift im Prinzip, wenn der Versicherte selbst krank wird oder etwa durch den Tod von Verwandten, Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit verhindert ist und nicht wie geplant reisen kann. Durch Corona gilt dies aber teils nicht mehr.

Die WHO hat Corona offiziell als Pandemie eingestuft. Viele Versicherer sehen laut den Verbraucherzentralen vor, dass «Schäden, Erkrankungen und Tod infolge von Pandemien» nicht versichert sind. Am besten schaut man in die genauen Bedingungen des Vertrags.

Für Türkei-Reisen sollten Sie auch die Hinweise des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland beachten.

Quelle: Deutsche Presseagentur

 

 

Busse und Bahnen

Sich zurecht zu finden ist nicht leicht, deshalb empfehlen wir, eine tolle App für den öffentlichen Nahverkehr zu benutzen. Sie finden sie unter https://moovitapp.com
Und hier die Tipps von meinantalya:

Welche Verkehrsmittel gibt es?

Das wohl häufigste Verkehrsmittel in der Türkei ist der Dolmus.

Der Dolmus: Es wimmelt in der Türkei von diesen großen Sammeltaxis. Wörtlich übersetzt heißt Dolmus  (gesprochen: Dolmusch) „Er soll voll sein“. Doch die meist privaten oder zu einer Genossenschaft gehörenden Chauffeure fahren selbstverständlich auch, wenn noch viele Plätze frei sind. Sie sammeln ihre Kundschaft unterwegs auf, halten an jeder Straßenecke, wenn jemand winkt und zusteigen will – und natürlich auch zum Aussteigen der Passagiere, die in der Regel um die 2 Türkische Lira pro Fahrt zahlen. Wer sich in der Stadt auskennt, ist damit bestens bedient. Für Touristen ist es eher schwierig, die Strecken, die die Sammeltaxis fahren, halbwegs abzuschätzen und ohne große Umwege ans Ziel zu kommen.

Städtische und private Busse decken praktisch das ganze Stadtgebiet ab.

Der Bus (türkisch otobüs): Es gibt private und städtische Busse, die jeden Winkel der Stadt bedienen. Die Ziele sind in der Regel einigermaßen ausgeschildert, für die wichtigsten Buslinien (Flughafen-Stadt, Flughafen-Busbahnhof, Busbahnhof-Centrum geben wir Ihnen Hinweise in den folgenden Abschnitten.

Die Straßenbahn (türkisch tramvay): Es gibt zwei Tram-Linien in Antalya: 1. die alte nostalgische Bahn, die vom Antiken Museum bis nach Zerdalilik führt, und

2. die moderne Straßenbahn (AntRay Light Rail) von Fatih bis zum Expo-Gelände.

Die alte Bahn war ein Geschenk der Stadt Nürnberg an die Partnerstadt Antalya und der Startschuss für den überfälligen Bau eines leistungsfähigen Straßenbahnsystems. Die Nürnberger „Strassaboo“ hat schon einige Jahrzehnte auf dem Buckel, und zuckelt über die schönste Strecke Antalyas entlang der Uferpromenade zur Altstadt. Sie hält insgesamt elfmal, immer an den schönsten Punkten im Zentrum, z.B. über dem alten Hafen und am berühmten Uhrenturm.

Antalya hat zwei Tramvay-Linien: Die moderne (rot) von Fatih zum Expo-Gelände Maydan, und die nostalgische (blau) vom Museum nach Zerdalilik.

Die moderne AntRay wurde für die Gartenausstellung Expo 2016 Antalya bis kurz nach dem Stadtteil Aksu verlängert, und deshalb ist nun auch der Flughafen von Antalya mit der Tramvay erreichbar.

Am Airport befinden sich zwei Haltestellen, die Sie nutzen können: Am Domestic Terminal (iç Hatlar, T3) und am International Terminal (dış Hatlar, T1). Die Fahrtzeit zur zentralsten Haltestelle in Antalya, dem Stop İsmet Paşa beträgt ungefähr 40 Minuten. Die Züge fahren alle 10 bis 20 Minuten in beide Richtungen, zwischen 6 Uhr morgens und 23.30 Uhr abends. Die sehenswerte antike Stadt Perge erreichen Sie bequem über die Haltestelle Aksu.

Was kosten Fahrten in Straßenbahn oder Bus?

Man kann in den städtischen Bussen und in den Straßenbahnen Einzelfahrkarten für 2,00 Türkische Lira (Stand August 2018) kaufen, für lange Strecken sind 4 TL fällig.  Als Langstrecke gilt zum Beispiel die Fahrt vom Flughafen ins Stadtzentrum von Antalya. Nutzen Sie den öffentlichen Nahverkehr häufiger, lohnt sich der Kauf einer Antalya Karte.

Wie funktioniert die Antalya-Karte?

Die Antalya-Karte (AntKart) kostet einmalig 5 TL und ist mit türkischen Lira aufladbar. Eine einfache Fahrt kostet dann nur noch 1,80 TL bzw. 3,60 TL (Flughafen-Stadt). An vielen Haltestellen in Antalya stehen Automaten, wo man sie kaufen und auch aufladen kann

Wie fährt man vom Flughafen in die City?

Sie können bequem und billig mit dem Bus Nummer 800, der an zwei Terminals hält, vom Airport ins Stadtzentrum fahren. Der 800er fährt über Lara in die City, unterwegs kann man aussteigen, um in Lara shoppen zu gehen oder in einem der hippen Restaurants und Cafes einzukehren. Die Busse fahren alle halbe Stunde, die Fahrzeit zu den Endhaltestellen beträgt 45 bis 60 Minuten.

Oder Sie nehmen die neue Straßenbahn, die an den Airport-Terminals hält.

Antalyas moderne Straßenbahn verbindet auch den Flughafen mit dem Busbahnhof im Norden der Stadt.

Wie komme ich zum Busbahnhof?

Nehmen Sie für dieses Ziel den Bus Nummer 600, der vom Airport und der City zum großen Bus-Terminal  (türkisch: Otogar)  fährt. Das liegt 5 Kilometer nördlich vom Stadtzentrum und ist die wichtigste Busstation weit und breit. Vom Flughafen aus fährt der Bus im Halb-Stunden-Takt am Terminal 2, Terminal 1 und dem Domestic Terminal ab. Vom Otogar in die City und umgekehrt fahren die Stadtbusse VF02, TK36, TC45, FC46, TK52, UC60, VT63, VT65, R206,502,503,504,506,509,510,521,522 und der 600er.

Und natürlich starten vom Busbahnhof die Busse nach Alanya, Kemer oder Tekirova und die Fernbusse in alle Teile des Landes. Die sind oft bis zu 24 Stunden unterwegs, und durchaus luxuriös, meist sogar mit TV und Internetanschluss ausgestattet. Die größten türkeiweiten Busunternehmen  sind Kamil Koç, Ulusoy,  Varan, Pamukkale, Istanbul Reisen, New Adana, Tatlis, Sakarya VIB, Efe Tur und Beydagi.

Bequem geht es von und zum Busbahnhof Antalya auch mit der neuen Straßenbahn: Die Haltestelle ist gerade mal 200 Meter vom Bus-Terminal entfernt und sowohl aus der Stadt wie vom Flughafen gut zu erreichen.

Was sind die schönsten Strecken?

Ein wenig Nostalgie darf sein: Die alte Straßenbahn aus Nürnberg fährt die schönste Strecke durch die Stadt.

Natürlich die mit der nostalgischen Straßenbahn aus Nürnberg. Vom Antiken Museum, über das Atatürk-Denkmal und den Uhrenturm, das Hadrians-Tor und das alte Rathaus geht die Fahrt zur Endstation, eine spottbillige Sightseeing-Tour durch Antalya also. Aber auch die moderne AntRay,  die auf ihrem Weg von Fatih zum ehemaligen Expo-Gelände einen großen Teil der Stadt durchquert, wartet mit Höhepunkten auf. Sie hält unterwegs 16 mal, und an vielen Haltestellen lohnt sich das Aussteigen: Denn da locken nicht nur allerlei Sehenswürdigkeiten, sondern auch riesige und preiswerte Shoppingcenter. Zum „Deepo“ kommt man, wenn man die AntRay vom Airport zur Innenstadt nimmt und am zweiten Stopp Sinan aussteigt. Auch die „Mall of Antalya“ ist auf der Tramvay-Strecke gut erreichbar. Von der Haltestelle Ismet Pasha sind es kurze Wege in die Altstadt Kaleici und zum Yachthafen. Wer in Muratpasha aussteigt, hat es nicht weit in die Innenstadt und zum „Mark Antalya“ Einkaufszentrum.

Übrigens: Noch fährt die Bahn, doch ihre Tage sind wohl gezählt: Es fehlen Ersatzteile, Reparaturen sind schwer bis fast unmöglich geworden.

 

Hinweise des Auswärtigen Amtes

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Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt auch in der Türkei zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und Einreisesperren.

Die türkischen Behörden haben das Einreiseverbot für mehrere von COVID-19 betroffenen Staaten seit 14. März 2020 auch auf Einreisende aus Deutschland erweitert.

Flüge aus der Türkei an internationale Destinationen wurden gemäß Vorgaben der türkischen Regierung am 27. März 2020 grundsätzlich ausgesetzt. Die Fluggesellschaft Turkish Airlines hat angekündigt bis zum 20. Mai 2020 keine internationalen Flüge anzubieten.

Die türkischen Land- und Seegrenzen sind seit 19. März 2020 nach Griechenland und Bulgarien geschlossen. Alle Fährverbindungen aus der Türkei nach Griechenland wurden eingestellt.

Die Türkei verzeichnet stark ansteigende Infektionszahlen. Eine Ausgangssperre für chronisch Kranke und Menschen über 65 und unter 20 Jahren wurde verhängt.

Reisen zwischen den Provinzen sind seit dem 27. März 2020 nur noch mit Genehmigung des jeweiligen Gouverneurs möglich. Der Bus- und Zugverkehr zwischen den Provinzen wird unterbunden, ebenso wie der Autoverkehr in die Provinzen Adana, Ankara, Antalya, Aydın, Balıkesir, Bursa, Denizli, Diyarbakır, Erzurum, Eskişehir, Gaziantep, Hatay, İstanbul, İzmir, Kahramanmaraş, Kayseri, Kocaeli, Konya, Malatya, Manisa, Mardin, Mersin, Muğla, Ordu, Sakarya, Samsun, Şanlıurfa, Tekirdağ, Trabzon, Van und Zonguldak.

Für einige Wochenenden (bitte die Nachrichten in den Medien beachten) wurde zusätzlich eine 48-stündige Ausgangssperre für diese Provinzen verfügt. Ausnahmen von der Ausgangssperre gelten nur für wenige Bereiche, etwa aus gesundheitlichen Gründen, für grundlegende Versorgungsbetriebe (inklusive Bäckereien) oder anlässlich Beerdigungen.

Bereits erteilte Ausnahmegenehmigungen für Reisen in der Türkei werden grundsätzlich für diese 48 Stunden widerrufen (außer solchen, die aus gesundheitlichen Gründen oder für Beerdigungen erteilt wurden).

Auf Marktplätzen, in Supermärkten und an Arbeitsplätzen ist ab sofort das Tragen von Schutzmasken Pflicht. Soziale Distanz (drei Schritte Abstand) wird eingefordert, Zuwiderhandlungen werden geahndet. Restaurants und Gaststätten dürfen nur noch Essen ausliefern oder abholen lassen.

Mit weiteren Einschränkungen der Bewegungsfreiheit im öffentlichen Raum ist zu rechnen, auch mit Ausgangssperren an weiteren Wochenenden.

  • Folgen Sie stets den Anordnungen der türkischen Behörden.
  • Registrieren Sie sich in der Krisen-Vorsorgeliste des Auswärtigen Amtes
  • Nutzen Sie die noch bestehenden kommerziellen Möglichkeiten für eine Ausreise und kontaktieren Sie die Fluggesellschaften, wenn Sie nicht längerfristig in der Türkei leben.
  • Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus insbesondere die derzeitige Reisewarnung vor nicht notwendigen touristischen Reisen.

Weitere Infos von meinantalya.com finden Sie unter reisetipps-fuer-corona-zeiten

Sicherheit bei Flug-Buchungen

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Momentan gibt es wegen Corona fast keine Flugverbindungen zwischen Deutschland und der Türkei. Die halbstaatliche türkische Fluggesellschaft Turkish Airlines beispielsweise hat ihren Flugverkehr bis zum 1. Mai eingestellt. SunExpress, ein gemeinsames Unternehmen von Lufthansa und Turkish Airlines, ermöglicht jetzt immerhin Neubuchungen bis ins nächste Jahr hinein. Der Carrier bietet Passagieren mit einer bereits bestehenden Buchung auch an, diese einfach und flexibel für eine Reise bis zum 27. März 2021 – also dem Ende des kommenden Winterflugplans – einzusetzen.

„Für uns steht der Kunde im Mittelpunkt. Wir möchten ihm in diesen unsicheren Zeiten soviel Flexibilität wie möglich bieten“, erklärt Peter Glade, Chief Commercial Officer bei SunExpress. „Wir haben daher bereits jetzt einen Großteil unseres Winterflugplans freigeschaltet, um ihnen zusätzliche Auswahlmöglichkeiten bei der Umbuchung zu bieten, etwa für die Weihnachtsferien. Sobald unsere Kunden wieder bereit sind, mit einem guten Gefühl zu verreisen, sind wir es auch. Und dann bringen wir sie an die schönsten Urlaubsziele oder zu ihren Familien und Freunden.“

In dem jetzt veröffentlichten Teil des Winterflugplans in die Türkei bietet SunExpress mehr als 8.000 Flüge alleine nach Antalya, Izmir und Anatolien an – das entspricht rund 1,5 Millionen Sitzplätzen. Reisenden aus Deutschland, Österreich und der Schweiz stehen damit täglich oder mehrmals die Woche Flüge nach Antalya und Izmir, den beiden größten Drehkreuze der Fluggesellschaft, zur Verfügung. Bereits ab 69,99 Euro pro Person und Strecke geht es mit SunExpress in Richtung Sonne, die Anatolien-Strecken starten ab 79,99 Euro.

Während der Weihnachtsferien, wenn Covid-19 hoffentlich weitgehend abgeschlossen ist,  werden die Frequenzen zu zahlreichen Destinationen zudem deutlich erhöht, um Fluggästen noch mehr Flexibilität bei den Flugverbindungen und -zeiten zu bieten. Besonderes Winter-Highlight für sonnenhungrige Norddeutsche: Ab Bremen wird die beliebte saisonale Verbindung an die türkische Riviera auch im kommenden Winter angeboten. Fluggäste aus Berlin können sich neben einer erhöhten Anzahl an Flügen zudem auch auf ein neues Reiseerlebnis freuen. Denn sie starten im kommenden Winter mit SunExpress vom neu eröffneten Flughafen Berlin Brandenburg (BER) – so jedenfalls die Bauplanung von BER.

Darüber hinaus bietet SunExpress im Winter mehr Flüge zwischen der Türkei und einigen der populärsten Destinationen in Europa: Erstmalig steht beispielsweise London ab Antalya und Izmir auf dem Flugplan, zudem geht es mehrmals wöchentlich von den beiden größten Drehkreuzen der Airline nach Paris. Ab Izmir sind weiterhin Amsterdam, Brüssel sowie Eindhoven im Programm, von Antalya geht es ebenfalls nach Brüssel und zudem nach Kopenhagen.

Alle Flüge im Winterflugplan von SunExpress vom 25. Oktober 2020 bis zum 27. März 2021 sind ab sofort über www.sunexpress.com sowie Reiseveranstalter und Reisebüros buchbar. Der Flugplan wird in Kürze um weitere Destinationen außerhalb der Türkei ergänzt.

 

Türkei verlangt noch bis 31. März einen negativen PCR- Corona- Test

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Wer ohne gültigen Test oder aus Großbritannien, Südafrika oder Dänemark komme, werde nach der Einreise separat für 7 Tage in Quarantäne genommen. In den Staaten waren zuletzt mutierte Viren nachgewiesen worden, die mutmaßlich deutlich ansteckender sind.


Wie Gesundheitsminister Fahrettin Koca erklärte, darf der PCR-Test nicht älter als 72 Stunden sein. Wer als Fluggast keinen Test vorweisen könne, dürfe gar nicht erst nicht einsteigen, sagte er. Die Regelung gilt zunächst noch bis 31. März.

Bei Einreise in die Türkei werden Temperaturmessungen durchgeführt und bei erhöhter Körpertemperatur oder weiteren COVID-19-Symptomen auch zusätzliche Gesundheitsuntersuchungen vorgenommen.

Die Türkei erwartete derweil eine erste Lieferung eines chinesischen Impfstoffs, wie Koca sagte. Auch habe man eine Bestellung bei den Herstellern Biontech/Pfizer aufgegeben.

Die Türkei fordert für die Rückreise nach Deutschland die Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses. Der PCR-Test darf nicht älter als 48 Stunden sein. Eine Kontrolle erfolgt seitens der türkischen Behörden. Die Kosten müssen die Reisenden selbst tragen. Positiv Getestete müssen sich in der Türkei in Quarantäne bzw. in ärztliche Behandlung begeben. Diese zwingend notwendige Testung vor Ausreise befreit nicht von etwaigen Quarantänepflichten in Deutschland.

Zwischen März und Ende September wurden in der Türkei mit ihren rund 82 Millionen Einwohnern gut 2,1 Millionen Infektionen registriert. Die Regierung reagierte unter anderem mit der Verhängung von Ausgangssperren, die in der Regel aber nicht für Touristen gelten. Ausländer, die in der Türkei gemeldet sind und eine Aufenthaltsberechtigung (Ikamet) haben, sind von solchen Maßnahmen allerdings betroffen.

Quelle: dpa