Was wird aus meiner Reise?

Wann dürfen wir wieder reisen? Das ist die große Frage, die sich derzeit noch nicht sicher beantworten lässt. Viele deutsche Reiseanbieter haben aber bereits ihre Mai-Reisen abgesagt. Wie Sie mit der gegenwärtigen Situation, bei Reise-Absagen und Stornierungen am besten umgehen, sollen Ihnen diese Tipps zeigen.

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Bekomme ich für einen abgesagten Pauschalurlaub das Geld zurück?

Nach geltendem Recht steht Pauschalurlaubern die Erstattung des Reisepreises binnen 14 Tagen zu, wenn der Veranstalter die Reise storniert hat. Die Reiseveranstalter pochen jedoch darauf, stattdessen Gutscheine ausgeben zu dürfen, um liquide zu bleiben. Das Argument: Andernfalls drohen massenhaft Insolvenzen.

Die Bundesregierung will die Gutschein-Lösung, die Entscheidung liegt aber in Brüssel. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen stellte klar: Europaweit hätten die Menschen rein rechtlich die Wahl, ob sie das Geld oder einen Gutschein wollten.

Was bieten die Reiseveranstalter?

Veranstalter bieten auch weiterhin Erstattungen für Reisen an, die wegen Corona geplatzt sind. Alltours etwa hat angekündigt, Kunden mit gebuchten Reisen bis Ende April das angezahlte Geld zurückzuüberweisen. Auch Schauinsland Reisen zahlt nach eigenen Angaben Kundengelder für stornierte Reisen zurück.

Einige Veranstalter werben dagegen vor allem mit Rabatten für eine Verschiebung von geplatzten Urlaubsreisen. Tui bietet Kunden abgesagter Reisen bis zu 150 Euro «Reiseguthaben» extra, wenn diese sich für eine Gutschrift entscheiden. Zudem gibt es bei Buchungen neuer Reisen bis Ende Juni 100 Euro pro Person obendrauf.

DER Touristik «belohnt» Kunden nach eigenen Angaben für die Gutschein-Wahl mit einem Bonus von 50 Euro. Angesichts der offenen politischen Diskussion um die Einführung von Gutscheinen lasse man den Kunden die freie Wahl, teilte der Veranstalter mit.

FTI aus München legt 200 Euro für Extra-Leistungen am Reiseziel drauf, wenn Kunden ihre stornierten Urlaube auf einen späteren Zeitpunkt umbuchen. Aida Cruises bietet einen Bonus von 10 Prozent für Gäste, die einen Gutschein akzeptieren.

Einlösbar sind diese Gutscheine bis Ende 2021. Wer diese bis dahin nicht nutzt, bekommt sein Geld zurückerstattet.

Für und Wider Gutschein

Der Deutsche Reiseverband (DRV) argumentiert so: Werden Veranstalter durch massenhafte Rückzahlungen in die Insolvenz getrieben, stünden auch die Kunden auf der Verliererseite. In der Tat hat die Pleite von Thomas Cook gezeigt, dass die Insolvenzversicherung bei großen Summen nicht reicht – und im Zweifel der Bund einspringen muss. Viele Urlauber warten hier immer noch auf ihr Geld.

Verbraucherschützer sehen das Gutschein-Modell jedoch kritisch und plädieren dafür, dass Verbraucher die Wahl haben sollten. Denn wer einen Gutschein wählt, trägt ein gewisses Risiko. Schließlich kann keiner sagen, ob es den Veranstalter dann noch gibt, zudem können auch Hotels, Airlines und andere Leistungsträger des Pauschalpakets in Schwierigkeiten geraten.

Soll ich meine Reise später im Jahr lieber stornieren?

Hier müssen Verbraucher abwägen. Wer jetzt eine Reise von sich aus storniert, könnte auf Stornogebühren sitzen bleiben. Denn womöglich wird die gebuchte Reise etwa im Sommer doch möglich sein. Wer weiterhin verreisen will, falls das möglich ist, erfährt dann aber im Zweifel erst kurzfristig, ob die Reise tatsächlich stattfindet.

Wer seine Reise wegen der Pandemie dagegen gar nicht mehr antreten möchte, aber nun einfach abwartet, ohne zu stornieren, der läuft Gefahr, dass sich die Stornoentgelte für ihn erhöhen. Das gilt, falls zum Reisezeitpunkt dann eben doch keine unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände mehr vorliegen. Nur diese berechtigen zum kostenlosen Rücktritt vom Reisevertrag.

Wie sieht es mit abgesagten Flügen aus?

Wegen der Corona-Pandemie mussten die Airlines unzählige Flüge absagen. Auch hier steht Kunden eigentlich die Erstattung des Ticketpreises zu. Die Bundesregierung pocht nun bei der EU-Kommission darauf, dass auch für Flugtickets Gutscheine ohne Zustimmung des Kunden möglich werden – statt der Rückzahlung des Geldes.

Bei so mancher Airline werden Verbraucher offenbar allerdings auf eine Geduldsprobe gestellt. Auszahlungen verzögern sich oder werden von den Fluggesellschaften schlicht verweigert, wie Mitarbeiter von Reisebüros auf Tourismus-Portalen berichten.

Meist ist es für Fluggäste ratsam, nicht selbst zu stornieren und bei einer Annullierung durch die Fluggesellschaft auf eine Rückzahlung des Geldes zu pochen – falls dies gewünscht ist.

Was bieten die Fluggesellschaften?

Die Airlines wollen ihre Kunden zum Umbuchen bewegen und bieten daher außergewöhnlich kulante Umbuchungsmöglichkeiten. Häufig lassen sich Flüge ohne Mehrkosten flexibel in die Zukunft verschieben. Teilweise lässt sich sogar das Reiseziel ändern. Allerdings gilt auch hier: Wann welche Reisen wieder möglich werden, ist offen.

Kann ich jetzt schon einen neuen Urlaub buchen?

Das ist natürlich möglich, aber mit großen Unsicherheiten behaftet. Noch ist ja nicht klar, wann welche Länder wieder bereist werden können. Der allgemeine Rat: «Abwarten und nichts Neues buchen, weil nicht absehbar ist, wann man wieder ohne Angst reisen kann.»

Auch EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen riet dazu, mit der Buchung des Sommerurlaubs noch zu warten. «Für Juli und August kann derzeit niemand verlässliche Vorhersagen machen», sagte sie.

Unterkünfte lassen sich auf vielen Portalen im Internet mit kulanten Storno-Optionen buchen. So ist es oft möglich, den Aufenthalt noch bis einen Tag vor Anreise kostenlos zu stornieren – dafür zahlt man etwas mehr. Wer plant, mit dem eigenen Auto anzureisen, geht in diesem Fall praktisch kein finanzielles Risiko ein.

Das gilt für Individualreisen

Für Urlauber, die kein Reisepaket, sondern lediglich zum Beispiel ein Flugticket gebucht haben, gilt das Pauschalreiserecht nicht. Die Reisewarnung ist allerdings wiederum ein starkes Indiz dafür, dass ein Flug gar nicht stattfinden kann. Es gibt das Recht zur fristlosen Kündigung des Beförderungsvertrags, wenn dieser nicht erfüllt werden kann.

Wer Anfang Juni zum Beispiel nach Istanbul fliegen wollte, sollte jetzt abwarten, bis die Airline den Flug von sich aus storniert. Dann muss die Fluggesellschaft das Geld zurückzahlen, wobei viele Airlines derzeit Rückzahlungen verzögerten.

Wer ein Hotel im Ausland gebucht hat, sollte zunächst prüfen, ob er die Unterkunft noch kostenlos stornieren kann. Falls das nicht der Fall ist, gilt zunächst einmal: am besten den Anbieter oder Hotelier kontaktieren und um eine kostenlos Stornierung bitten. Hier gilt in den meisten Fällen allerdings das jeweilige Recht des Urlaubslandes.

Wie sieht es mit Ferienwohnungen und Ferienhäusern aus?

Wer eine Ferienunterkunft bucht, schließt einen Beherbergungsvertrag ab, der ohne besondere Gründe nicht einfach gekündigt werden kann. Anders sieht es aus, wenn die touristische Vermietung wie derzeit behördlich komplett untersagt ist oder die Gefährdungslage durch Corona vom RKI als hoch eingestuft wird.

«In diesem Fall kann der Gast aus unserer Sicht kostenfrei stornieren», teilt der Deutsche Ferienhausverband mit. Das gilt aber immer nur für die Zeit der behördlichen Einschränkungen. «Wenn ein Gast eine Buchung für einen späteren Reisezeitpunkt stornieren möchte, für den noch keine Beschränkung vorliegt, kann er zu den regulären Stornobedingungen zurücktreten.» Sprich: Es fallen die in den AGB ausgewiesenen Stornogebühren an.

Die Verschiebung eines Aufenthalt sei eine Kulanzentscheidung des Gastgebers, so der Verband. «Aufgrund der Ausnahmesituation zeigen sich viele Gastgeber kulant und bieten an, auf einen späteren Zeitpunkt kostenlos umzubuchen.»

Hilft mir die Reiserücktrittsversicherung?

Eine Reiserücktrittskostenversicherung sichert Verbraucher gegen Stornokosten ab. Sie tritt aber generell nicht ein, wenn es Krisen im Reiseland gibt – also etwa bei Ausnahmezustand oder «Lockdown».

Die Versicherung greift im Prinzip, wenn der Versicherte selbst krank wird oder etwa durch den Tod von Verwandten, Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit verhindert ist und nicht wie geplant reisen kann. Durch Corona gilt dies aber teils nicht mehr.

Die WHO hat Corona offiziell als Pandemie eingestuft. Viele Versicherer sehen laut den Verbraucherzentralen vor, dass «Schäden, Erkrankungen und Tod infolge von Pandemien» nicht versichert sind. Am besten schaut man in die genauen Bedingungen des Vertrags.

Für Türkei-Reisen sollten Sie auch die Hinweise des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland beachten.

Quelle: Deutsche Presseagentur

 

 

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