Gutscheine nur freiwillig

Wer wegen der Corona-Krise eine Pauschalreise nicht antreten kann, kann sein Geld zurückverlangen. Eine zuerst von der Bundesregierung geplante Gutschein-Lösung soll es nur noch als freiwillige Möglichkeit für Verbraucher geben.

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Wer bereits einen Gutschein für eine in der Corona-Krise geplatzte Pauschalreise akzeptiert hat, soll diesen nach dem Willen der Bundesregierung zurückgeben können. Das geht aus einem am Mittwoch vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf hervor, mit dem sich nun der Bundestag befassen wird.

Bereits in der vergangenen Woche hatte das Kabinett Eckpunkte der neuen Regelungen beschlossen, die das Justizministerium mittlerweile im Detail ausbuchstabiert hat. Demnach sollen Pauschalreisende ihr Geld zurückverlangen können, wenn der Urlaub wegen der Coronavirus-Pandemie ausfällt. Eine ursprünglich geplante Gutscheinpflicht, die helfen sollte, Insolvenzen zu vermeiden, soll es nicht geben. Sie scheiterte am Widerstand der Brüsseler EU-Kommission. Verbraucher können aber freiwillig einen Gutschein wählen, dessen Wert auch dann staatlich abgesichert ist, wenn Anbieter Pleite gehen.

Bei vor dem 8. März 2020 gebuchten Pauschalreisen, die wegen der Corona-Pandemie nicht stattfanden, sollen Reiseveranstalter Kunden statt der Erstattung Gutscheine für spätere Reisen anbieten können. Diese sollen bis höchstens Ende kommenden Jahres gültig bleiben. Insgesamt seien nach Schätzungen der Reisewirtschaft von Ende April für alle Reisen, die vor dem 8. März gebucht wurden und bis Ende 2020 stattfinden sollten, Vorauszahlungen in Höhe von rund 6 Milliarden Euro geleistet worden, heißt es in dem Entwurf.

«Bei den freiwilligen Gutscheinen drückt die Bundesregierung jetzt plötzlich aufs Tempo», erklärte der Präsident des Deutschen Reiseverbandes, Jörg Fiebig. «Das täuscht darüber hinweg, dass die eigentlichen Probleme nicht angepackt werden.» Die Branche sei existenziell bedroht durch Liquiditätsengpässe, wofür es bislang keine Lösung gebe. «Nur die Kombination aus freiwilligen Gutscheinen und Kreditfonds kann die Liquidität der Unternehmen sichern.» Reisebüros und -veranstalter bräuchten ein Zuschussprogramm, um Verluste wenigstens teilweise zu kompensieren – andernfalls seien Inoslvenzen und der Verlust von Arbeitsplätzen zu erwarten. «Es stehen mehr als 100 000 Existenzen auf dem Spiel.»

Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) hatte in der vergangenen Woche angekündigt, die Bundesregierung strebe eine «zügige Lösung» an, die der Branche die Nutzung der bestehenden Hilfsprogramme ermöglichen solle.

Quelle: dpa

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