Was bedeutet Reisewarnung?

Das Auswärtige Amt hat eine weltweite Reisewarnung bis Mitte Juni herausgegeben. Was bedeutet das eigentlich - und könnte man trotzdem reisen?

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Ab Mitte Juni wird die weltweite Reisewarnung gelockert. Wird auch die Türkei davon profitieren?

 „In vielen Ländern gibt es nach wie vor Einreise- und Ausgangsbeschränkungen. Der internationale Flugverkehr liegt am Boden. Wir müssen davon ausgehen, dass es noch Wochen dauern wird, bis sich die Dinge bei uns wie auch in anderen Ländern normalisieren“, erklärte Außenminister Heiko Maas bei der Ausgabe der Warnung zur Begründung. Was aber bedeutet die Verlängerung nun für Reisende? Können sie kostenlos den Urlaub stornieren? Und was ist mit dem Sommerurlaub?

Eine Reisewarnung ist natürlich kein Reiseverbot. Aber sie sagt viel aus über eine Krisenlage. Wer trotz Warnung reisen will, muss klären, ob an den gewünschten Zielort zum gewünschten Zeitpunkt überhaupt Flug- oder Zugverbindungen bestehen und ob die Grenzen des Ziellandes geöffnet sind. Und jeder muss ganz persönlich abwägen, ob er bereit ist, die Risiken einer solchen Reise auf sich zu nehmen. Ob er beispielsweise im Fall einer Infektion im Zielland in einem dortigen Krankenhaus liegen will und kann – vielleicht ohne baldige Chance auf Rücktransport ins Heimatland.

Das Auswärtige Amt warnt, weil weiterhin mit drastischen Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr, weltweiten Einreisebeschränkungen, Quarantäne-Maßnahmen und der Einschränkung des öffentlichen Lebens in vielen Ländern zu rechnen ist. Das Risiko, dass Touristen ihre Rückreise aufgrund der zunehmenden Einschränkungen nicht mehr antreten können, ist in vielen Destinationen hoch. Und wer im Ausland festsitzt, sollte sich nicht auf eine neue Rückhol-Aktion der Bundesregierung oder des Reiseveranstalters verlassen.

Aufgrund einer Reisewarnung können Auslandsurlaube leichter kostenfrei storniert werden. Dies gilt vor allem, wenn am Reiseziel  „unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände“ auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Zielort erheblich beeinträchtigen oder unmöglich machen. Dazu gehören in der Corona-Krise zum Beispiel Ausgangssperren, geschlossene Kultureinrichtungen und das Einreiseverbot vieler Länder.

Die Reisewarnung ist für Reiseveranstalter zumindest ein starkes Indiz hierfür, sodass die Reise kostenlos storniert werden kann. Aber, so heißt es auch auf der Website des Auswärtigen Amtes: „Unmittelbare Rechtsfolgen hat auch eine Reisewarnung nicht. Entscheidend für die Möglichkeit eines kostenlosen Reiserücktritts sind nicht Reisewarnungen, sondern die rechtliche Frage, ob außergewöhnliche, unvermeidbare Umstände vorliegen (§ 651 BGB).“ Dies sei in jedem Einzelfall zu prüfen.

Wie es exakt weitergeht, ist offen. Aber: „Jeder kann seinen Beitrag leisten, dass wir COVID19 erfolgreich bekämpfen und nach dem 14. Juni möglichst keine Reisewarnung mehr brauchen. Das kann aber niemand versprechen. Wir müssen uns anschauen, wie die Entwicklungen in den nächsten Wochen sein werden.“, so Außenminister Heiko Maas.

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