„Sorgenfrei Urlaub machen“

Urlaub soll auch in Corona-Zeiten sorgenfrei sein. Einige Fluggesellschaften, darunter Lufthansa und Eurowings, werben mit einer Rückholgarantie, falls das Covid-19-Virus das nötig macht. Auch die FTI-Gruppe zieht jetzt mit, die LTA-Reiseversicherung sichert Urlauber ebenfalls weitgehend ab.

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Die FTI GROUP sichert im Fall der Fälle ihren Gästen kostenlose Rückholaktionen zu, die von der Bundesregierung künftig nicht mehr geleistet werden. „Wir möchten, dass unser Gäste auch in Zeiten wie diesen sorgenfrei Urlaub machen können“, sagt Ralph Schiller, FTI Group Managing Director. „Sollte es zu weiteren Reisewarnungen kommen, werden wir betroffene Flug-Pauschalreisegäste schnellstmöglich und selbstverständlich kostenlos zurück nach Hause bringen“.

Vor Abreise beobachtet FTI die Situation in den Zielgebieten und behält Einreisebestimmung und mögliche Ausgangssperren im Blick. Sollte sich die Lage in der Urlaubsregion ändern, kümmern sich die deutschsprachige Reiseleiter der Zielgebietsagenturen, informieren im Notfall über die nächsten Schritte und verfügen über Kontakte zu Krankenhäusern und Ärzten. Generell ist der Veranstalter für Gäste im Zielgebiet täglich und rund um die Uhr erreichbar.

Darüber hinaus bietet die FTI Touristik für unsichere oder unentschlossene Kunden maximal flexible Konditionen. Gäste buchen ohne Anzahlung, die Zahlung erfolgt erst kurz vor Abreise. Stornierungsgebühren fallen bis 14 Tage vorher nicht an. Diese Aktion gilt für Eigenanreise-Ziele wie z.B. Deutschland, Österreich und Schweiz mit nur Hotel-Buchungen sowie für europäische und ausgewählte weltweite Flugpauschalreisen im FTI Portfolio auch in die Türkei mit Abreisen bis 31. August 2020.

LTA sichert ab

Für alle bestehenden und auch für alle neuen Verträge beim Reiseversicherer LTA ist ab sofort, auch im Fall einer unerwarteten Covid-19-Erkrankung, der Versicherungsschutz gegeben. Das betrifft z.B. die folgenden Schadensfallarten:

Reiserücktritt: Wenn die Versicherten die Reise aufgrund einer eigenen Corona-Erkrankung nicht antreten können.

Reiseabbruch: Wenn die Versicherten den Reiseverlauf unplanmäßig ändern müssen, weil sie erkrankt sind und zum Beispiel aufgrund einer stationären Krankenhausbehandlung erst später zurückreisen können. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass vor der Einreise keine Reisewarnung für das Reisegebiet vorlag. Für die Türkei heißt das, dass die derzeit noch gültige Warnung des Auswärtigen Amtes aufgehoben werden müsste,

Auslandsreise-Krankenversicherung: Wenn die Versicherten am Urlaubsort erkranken und medizinische Hilfe vor Ort oder einen Rücktransport nach Deutschland benötigen. Auch hier gilt: Es darf vor der Einreise keine Reisewarnung für das Reisegebiet gegeben haben.

Für alle Leistungsarten ist zu beachten: Schadensfälle, die auf die Corona-Pandemie zurückzuführen sind, wie zum Beispiel Ein- und Ausreiseverbote, Aufenthaltseinschränkungen, behördliche Quarantäne-Maßnahmen sowie die bloße Angst vor einer möglichen Erkrankung oder vor sonstigen Reisebeschränkungen, sind allgemein nicht versicherbar.

Informationen zu den LTA-Tarifen sind unter https://www.lta-reiseschutz.de/de/tarife/zu finden.

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